SYSTEMISCHE BERATUNG

KINDER JUGENDLICHE ERWACHSENE ELTERN

SCHEIDUNGSBERATUNG

BERATUNG VON ELTERN NACH §95 Abs. 1a AußStrG

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung sind Eltern minderjähriger Kinder dazu gesetzlich verpflichtet einmalig eine Scheidungsberatung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen dieser Beratung werde ich mit Ihnen erarbeiten, wie Sie trotz Trennung auf Paarebene, auf Elternebene weiterhin gemeinsam für das Wohl Ihres Kindes/Ihrer Kinder Sorge tragen können. Das Bedürfnis der Kinder nach Schutz und Sicherheit steht dabei im Mittelpunkt.

Die Scheidungsberatung nehmen Sie idealerweise gemeinsam als Eltern wahr. Im Bedarfsfall biete ich jedoch auch Einzelberatung an.

Die Kosten für eine gemeinsam wahrgenommene Beratung belaufen sich auf 110€. Für die Beratung eines einzelnen Elternteils verlange ich 100€.

ERZIEHUNGSBERATUNG

BERATUNG VON ELTERN

Als Kindergartenpädagogin und Erziehungswissenschaftlerin stehe ich Ihnen gerne in Erziehungsthemen beratend zur Seite.

COACHING und SUPERVISION

Coaching und Supervision haben Ihren Schwerpunkt im beruflichen Kontext.
Ein Coaching kann dabei helfen ein konkretes persönliches, berufliches oder schulisches Ziel zu erreichen. Die Zusammenarbeit findet in der Regel im Einzelperson-Setting statt und fokussiert auf die Zukunft.

Supervision bietet vor allem Menschen in psychosozialen Berufen eine reflektierende Auseinandersetzung mit ihrer täglichen Arbeit und den Dynamiken im Team. Sie kann sowohl im Einzel-Setting, als auch im Team stattfinden.